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Gehörig kundgemacht? Die Prüfungsbefugnis der Gerichte, der Unabhängigen Verwaltungssenate und des Unabhängigen Bundesasylsenates bei der Kundmachung von Gesetzen, Verordnungen und Staatsverträgen

Öffentliches RechtMag. Reinhard Klaushofer, Vertragsassistent, SalzburgÖJZ 2000, 161 - 172 Heft 5 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Kundmachung von Gesetzen, Verordnungen und Staatsverträgen. Nach Darlegung der historischen Entwicklungsgeschichte beschreibt er die Reichweite der diesbezüglichen Überprüfungsmöglichkeiten durch Gerichte, Unabhängige Verwaltungssenate und den Unabhängigen Bundesasylsenat und erörtert die Kontrollkompetenz des Verfassungsgerichtshofs.

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