Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob Bestimmungen des VStG und AVG, die es in Verhandlungen vor den UVS ermöglichen, vom Grundsatz der Mündlichkeit abzusehen, mit den Vorgaben des Art 6 MRK in Einklang zu bringen sind. Dabei behandelt er auch Rechtsschutzmöglichkeiten bei unrechtmäßigem Zuwiderhandeln gegen das Mündlichkeitsgebot.
Rechtsgrundlagen: § 67d AVG; § 51 VStG