§ 41a Abs 6 BDG idF BGBl 1994/550
Der VwGH erörtert, dass die Berufungskommission zur Beurteilung des Antrags eines Beamten auf Feststellung einer Verwendungsänderung oder Versetzung entscheidungsbefugt ist.
VwGH, 29.03.2000, 99/12/0323
§ 41a Abs 6 BDG idF BGBl 1994/550
Der VwGH erörtert, dass die Berufungskommission zur Beurteilung des Antrags eines Beamten auf Feststellung einer Verwendungsänderung oder Versetzung entscheidungsbefugt ist.
VwGH, 29.03.2000, 99/12/0323