§ 4 Abs 7 AuslBG
Der VwGH führt aus, dass die Bezugnahme auf gesetzwidrige Rechtsakte anderer Behörden unzulässig ist und ein gesetzwidriges Aufenthaltsverbot daher bei der Vergabe einer Beschäftigungsgenehmigung durch das AMS nicht zu beachten ist.
VwGH, 17.01.2000, 98/09/0202