§ 181 Abs 2 ABGB; § 181 Abs 1 Z 1 ABGB; § 257 AußStrG
In dieser Entscheidung betont der OGH - im Interesse der Wahrung des rechtlichen Gehörs - das Erfordernis einer besonders genauen Prüfung jener Voraussetzungen, die ein Absehen vom Einwilligungsrecht der Zustimmungsberechtigten bei der Adoption eines minderjährigen Kindes ermöglichen.