Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag, ob der Zahlungsverpflichtete im Rahmen des Exekutionsverfahrens bei einer Mehrzahl betreibender Gläubiger seine Leistungen einem bestimmten Gläubiger widmen kann. Nach einer Erörterung des Freiwilligkeitskriteriums wird vor allem die Zulässigkeit einer analogen Zugrundelegung des § 1415 ABGB erörtert.