§ 5 oö BehindertenG; § 6 oö BehindertenG; § 48 PSchOG; § 8 SchPflG
Der VwGH erörtert, dass die Eingliederungshilfe im Sinn des § 5 Abs 2 BehindertenG nicht die Zahlung von Personalaufwendungen für zusätzliches Lehrpersonal umfasst.
VwGH, 14.03.2000, 99/11/0296