§ 1 AHG; Art 5 Abs 5 MRK; § 1293 ABGB; § 1329 ABGB; § 180 StPO; § 271 StPO
Verteidigerkosten zur Durchführung einer Haftbeschwerde können im Zuge eines Amtshaftungsverfahrens eingeklagt werden. Der Zuspruch einer Ersatzleistung für im Zuge der Untersuchungshaft erlittene immaterielle Schäden ist in einem Amtshaftungsverfahren möglich. Die Rechtswirksamkeit der Untersuchungshaft setzt die Protokollierung des Haftantrags voraus.