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Entscheidung - OGH, 24.05.2000, 299/99p

InsolvenzrechtEvBl 2000/201EvBl 2000, 850 - 851 Heft 22 v. 15.11.2000

Zusammenfassung: Ist aus dem Exekutionstitel keine Gesamtgläubigerschaft ableitbar, bestimmt sich sowohl der Umfang der Exekutionsforderung wie auch die Revisionsgrenze jedes Gläubigers nach dem Kopfteil .

OGH 24.05.2000, 299/99p

Rechtsgrundlagen: § 7 EO; § 502 Abs 2 ZPO; § 528 Abs 2 Z 1 ZPO; § 888 ABGB

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