§ 252 Abs 1 StPO
Der OGH beurteilt in dieser Entscheidung die Geltung des Verlesungsverbots im Zusammenhang mit der Verwendung von Augenscheinsprotokollen oder Videoaufzeichnungen.
OGH 14.12.1999, 11 Os 124/99
§ 252 Abs 1 StPO
Der OGH beurteilt in dieser Entscheidung die Geltung des Verlesungsverbots im Zusammenhang mit der Verwendung von Augenscheinsprotokollen oder Videoaufzeichnungen.
OGH 14.12.1999, 11 Os 124/99
