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Entscheidung - OGH, 25.01.2000, 1 Ob 345/99p

AußerstreitrechtÖJZ-LSK 2000/143 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 14 Abs 3 AußStrG; § 55 Abs 1 JN

Die Rechtsmittellegitimation für einen Antrag auf Verzugszinsen wegen verspäteter oder unterlassener Unterhaltszahlungen und einen Antrag auf Erhöhung der Unterhaltsleistung bedarf einer gesonderten Prüfung.

OGH 25.01.2000, 1 Ob 345/99p

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