§ 471 Abs 2 StPO; 3 455 Abs 2 StPO; § 41 Abs 4 MedG
Die Unterlassung einer rechtswirksamen Vorladung des Angeklagten zum Berufungsverfahren verstößt gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
OGH 12.04.2000, 13 Os 36/00
§ 471 Abs 2 StPO; 3 455 Abs 2 StPO; § 41 Abs 4 MedG
Die Unterlassung einer rechtswirksamen Vorladung des Angeklagten zum Berufungsverfahren verstößt gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
OGH 12.04.2000, 13 Os 36/00
