§ 141 ABGB; § 290a EO; § 291b EO; § 292b EO
Der Anspannungsgrundsatz gebietet ein vollständiges Ausschöpfen aller Leistungsmöglichkeiten des Unterhaltsschuldners, bevor die subsidiäre Unterhaltsverpflichtung der Großeltern zum Tragen kommt.
OGH 14.01.2000, 1 Ob 337/99m

