§ 152 StPO
In dieser Entscheidung prüft der OGH, wann den Untersuchungsrichter die Verbindlichkeit zur Aufklärung über ein zustehendes Entschlagungsrecht trifft.
OGH 03.05.2000, 13 Os 20/00
§ 152 StPO
In dieser Entscheidung prüft der OGH, wann den Untersuchungsrichter die Verbindlichkeit zur Aufklärung über ein zustehendes Entschlagungsrecht trifft.
OGH 03.05.2000, 13 Os 20/00
