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Entscheidung - OGH, 23.11.1999, 1 Ob 47/99i

AußerstreitrechtÖJZ-LSK 2000/59 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 43 AußStrG

Sofern dadurch keine offensichtliche Verletzung der Rechte Dritter erfolgt, ist die vollständige oder teilweise Sperre von Bestandteilen der Verlassenschaftsmasse zulässig.

OGH 23.11.1999, 1 Ob 47/99i

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