§ 72 StPO; Art 50 MRK
Die Feststellung einer Grundrechtswidrigkeit eines Strafurteils durch den EGMR erlaubt nicht den zwingenden Schluss auf die Befangenheit von Richtern, die nicht an diesem Verfahren beteiligt waren.
OGH 09.09.1999, 15 Ns 12/99
§ 72 StPO; Art 50 MRK
Die Feststellung einer Grundrechtswidrigkeit eines Strafurteils durch den EGMR erlaubt nicht den zwingenden Schluss auf die Befangenheit von Richtern, die nicht an diesem Verfahren beteiligt waren.
OGH 09.09.1999, 15 Ns 12/99