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Entscheidung - OGH, 28.04.2000, 1 Ob 364/99g

ZivilrechtÖJZ-LSK 2000/210 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 1404 ABGB; § 1393 ABGB

Der Schuldner ist befugt, den Leistungsanspruch gegen den Erfüllungsübernehmer dem Gläubiger zu zedieren.

OGH 28.04.2000, 1 Ob 364/99g

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