§ 828 ABGB
Der OGH prüft in dieser Entscheidung, ob die alleinige Verwendung einer im Miteigentum stehenden Sache, an deren Gebrauch die anderen Teilhaber kein Interesse zeigen, als rechtsgrundlose Benützung zu qualifizieren ist.
OGH 19.10.1999, 4 Ob 269/99h