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Entscheidung - OGH, 22.02.2000, 1 Ob 197/99y

FamilienrechtÖJZ-LSK 2000/176 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 82 EheG; § 42 JN

Der OGH erklärt verfahrensrechtlich seine Bindung an die Entscheidungen der Vorinstanzen, die die Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs für ein eheliches Aufteilungsverfahren angenommen haben.

OGH 22.02.2000, 1 Ob 197/99y

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