§ 34 Abs 4 GebAG; § 39 GebAG
Sofern der Staatsanwalt keine Einwendungen gemäß § 39 Abs 1 und 3 GebAG gegen den Stundensatz des Sachverständigen geltend gemacht hat, fehlt ihm auch die Beschwer für ein Rechtsmittel mit dem Ziel der Zugrundelegung eines niedrigeren Stundensatzes.

