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Entscheidung - OGH, 07.04.2000, 5 Ob 86/00h

Wohn- und MietrechtÖJZ-LSK 2000/200 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 12a Abs 2 MRG

Die Frist zur Geltendmachung der Anhebung des Hauptmietzinses gemäß § 12a Abs 2 MRG beginnt ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Unternehmensverkaufs.

OGH 07.04.2000, 5 Ob 86/00h

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