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Entscheidung - OGH, 11.11.1999, 12 Os 133/99

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2000/66 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 179 Abs 2 StPO

Überschreitet der Untersuchungsrichter die ihm durch § 179 Abs 1 StPO eingeräumte 48stündige Entscheidungsfrist, führt dies nicht verpflichtend zur Enthaftung des Verdächtigen.

OGH 11.11.1999, 12 Os 133/99

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