§ 1121 ABGB; § 1120 ABGB; § 156 Abs 1 EO
Der OGH erörtert in dieser Entscheidung, dass der Erwerber eines Grundstücks, der dieses im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt, im Zeitpunkt des Zuschlags in den, nicht im Grundbuch eingetragenen, Bestandsvertrag eintritt.