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Entscheidung - OGH, 30.05.2000, 1 Ob 111/00f

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2000/230 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 411 ZPO; § 63 Abs 1 KFG

Wurde in einem Feststellungsurteil gegen den Haftpflichtversicherer dessen Leistungsverbindlichkeit nicht auf die Versicherungssumme eingeschränkt, kann er sich auch später nicht mehr darauf berufen.

OGH 30.05.2000, 1 Ob 111/00f

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