§ 35 EO; § 233 ZPO
Die Einrede der Streitanhängigkeit bei einer zweiten Oppositionsklage findet nur bei Identität der Einwendungen Berechtigung.
OGH 22.03.2000, 3 Ob 233/99g
§ 35 EO; § 233 ZPO
Die Einrede der Streitanhängigkeit bei einer zweiten Oppositionsklage findet nur bei Identität der Einwendungen Berechtigung.
OGH 22.03.2000, 3 Ob 233/99g
