§ 140 ABGB
Auch jener Ehepartner, der sich ausschließlich der Betreuung des Kindes widmete und somit keine finanzielle Unterhaltsleistung erbrachte, muss die Begräbniskosten bei Tod des Kindes zu gleichen Teilen gemeinsam mit dem Ehepartner bezahlen.
OGH 13.09.1999, 4 Ob 204/99z