§ 1 JN
Die Klageberechtigung zur Geltendmachung der Rückzahlung der Begräbniskosten eines Kindes im streitigen Verfahren kommt jener Person zu, die die Kosten tatsächlich beglichen hat.
OGH 13.09.1999, 4 Ob 204/99z
§ 1 JN
Die Klageberechtigung zur Geltendmachung der Rückzahlung der Begräbniskosten eines Kindes im streitigen Verfahren kommt jener Person zu, die die Kosten tatsächlich beglichen hat.
OGH 13.09.1999, 4 Ob 204/99z