§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO ; § 74 Z 5 StGB
Die Einwendung des Vorliegens einer milieubedingten Unmutsäußerung bei bereits im Urteil festgestellter Ernstlichkeit einer Drohung stellt keine rechtskonforme Darbringung einer Rechtsrüge dar.
OGH 05.10.1999, 14 Os 127/99