§ 34 Abs 1 lit a RAO; § 50 Abs 2 Z 1 RAO; Art 7 Abs 1 B-VG
Die Regelung, den Leistungsanspruch eines Rechtsanwalts im Versorgungsfall des Alters von der bestehenden Berechtigung zur Ausführung des Rechtsanwaltsberufs abhängig zu machen, verstößt nicht gegen das Sachlichkeitsgebot.