§ 25 WaffG 1996
Die Beurteilung der Verlässlichkeit eines Waffenbesitzers erfordert die Kenntnis seiner sämtlichen aktuellen und früheren Wohnsitze.
VwGH, 16.09.1999, 98/20/0454
§ 25 WaffG 1996
Die Beurteilung der Verlässlichkeit eines Waffenbesitzers erfordert die Kenntnis seiner sämtlichen aktuellen und früheren Wohnsitze.
VwGH, 16.09.1999, 98/20/0454