§ 9 stmk AWG
Selbst bei nur gelegentlicher Nutzung besteht bei Wohnhäusern Anschlussverbindlichkeit an die Müllabfuhr.
VwGH, 15.07.1999, 99/07/0038
§ 9 stmk AWG
Selbst bei nur gelegentlicher Nutzung besteht bei Wohnhäusern Anschlussverbindlichkeit an die Müllabfuhr.
VwGH, 15.07.1999, 99/07/0038