§ 8 WaffG; § 20 WaffG; § 34 WaffG 1996
Der VwGH prüft in diesem Erkenntnis, ob der erlaubte Besitz von Schusswaffen bei der Beurteilung der Verlässlichkeit des Besitzers im Sinne des WaffG zu berücksichtigen ist und nimmt weiters Stellung zu allfälligen Überprüfungspflichten des Waffenhändlers.