§ 7 Abs 3 FSG; § 7 Abs 4 FSG; § 164 StGB
Der VwGH spricht sich dafür aus, auch die Hehlerei als "bestimmte Tatsache" des § 7 Abs 4 FSG zu betrachten, sofern sie in der Tatschwere den in dieser Bestimmung angeführten Tathandlungen entspricht.
VwGH, 24.08.1999, 99/11/0188