§ 3 Abs 1 Vlbg LSchG
Zur Bestimmung der Erheblichkeit der Abweichung vom Gebot des Landschaftsschutzes ist das Bauwerk in seiner Gesamtheit zu betrachten.
VwGH, 20.09.1999, 98/10/0005
§ 3 Abs 1 Vlbg LSchG
Zur Bestimmung der Erheblichkeit der Abweichung vom Gebot des Landschaftsschutzes ist das Bauwerk in seiner Gesamtheit zu betrachten.
VwGH, 20.09.1999, 98/10/0005