§ 1 oö WaldteilungsG; § 15 ForstG
Der VwGH prüft auf Grundlage des oö Waldteilungsgesetzes, welche Liegenschaften vom Verbot der Waldteilung betroffen sind und führt aus, wann die Durchführung einer bestimmten Maßnahme dem öffentlichen Interesse entspricht.
VwGH, 20.09.1999, 98/10/0148