§ 117 Abs 2 StGB; § 74 Z 4 StGB
Ein Beamter, der sich bereits im Ruhestand befindet, kann nicht Tatobjekt des Delikts der Ehrenbeleidigung sein.
OGH 27.01.2000, 15 Os 176,176/99
§ 117 Abs 2 StGB; § 74 Z 4 StGB
Ein Beamter, der sich bereits im Ruhestand befindet, kann nicht Tatobjekt des Delikts der Ehrenbeleidigung sein.
OGH 27.01.2000, 15 Os 176,176/99