§ 140 ABGB; § 141 ABGB; § 290a EO; § 291b EO; § 292b EO
Sowohl empfangene Unterhaltszahlungen wie auch Sachbezüge sind bei der Bestimmung der Unterhaltspflicht wertmäßig zu berücksichtigen. Der Anspannungsgrundsatz gebietet ein vollständiges Ausschöpfen aller Leistungsmöglichkeiten des Unterhaltsschuldners, bevor die subsidiäre Unterhaltsverpflichtung der Großeltern zum Tragen kommt.