§ 1175 ABGB; § 1215 ABGB; § 825 ABGB; § 1445 ABGB
Der OGH legt dar, dass der Abschluss eines Mietvertrages zwischen einer GesbR und deren Gesellschafter zulässig ist und prüft, ob dem Gesellschafter auch nach Auflösung der GesbR noch ein Nutzungsrecht zusteht.