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Entscheidung - OGH, 11.11.1999, 6 Ob 195/99s

ZivilprozessrechtEvBl 2000/91EvBl 2000, 391 Heft 10 v. 15.5.2000

§ 502 Abs 1 ZPO; Art 40 EGZPO; § 377 ZPO; RGBl 1868/33; HD v 26.8.1826, JGS 2217

Der OGH legt in dieser Entscheidung dar, dass die Beeidigung eines Drusen nicht nach der Eidesformel für Mohammedaner vorgenommen werden darf und dass auch ein Verfahrensmangel einen Verstoß von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO begründen kann.

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