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ÖBl-LS 2019/22

ÖBl-LeitsätzeJudikaturReinhard HingerÖBl-LS 2019/22ÖBl-LS 2019, 239 - 240 Heft 5 v. 4.9.2019

Der Inhaber einer aus einem Testsiegel bestehenden Individualmarke kann sich der Benutzung durch einen Dritten für Waren, die weder identisch noch ähnlich sind, nicht widersetzen, es sei denn, es handle sich um eine bekannte Marke und es sei erwiesen, dass der Dritte die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt, ohne dafür einen rechtfertigenden Grund zu haben.

C-690/17ÖKO-Test Verlag

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