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ÖBl-LS 2019/10

ÖBl-LeitsätzeJudikaturReinhard HingerÖBl-LS 2019/10ÖBl-LS 2019, 136 - 137 Heft 3 v. 26.4.2019

Versandhandel liegt vor, wenn kein persönlicher Kontakt zwischen dem Endverbraucher und dem Verkäufer nötig ist. Nicht erforderlich ist, dass der Transport der Waren für sich genommen entgeltlich ist.

Die Ausnahme vom Verbot, für Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse zu werben, gilt nur für Geschäftslokale (Trafiken, Fachhandel), aber nicht für den Versandhandel.

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