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Fototapeten als Leinwand der Dogmatik Die BGH-Lösung der "schlichten Einwilligung" und ihre Implikationen für das österr Urheberrecht

BeitragAufsatzMarie-Therese WirtzÖBl 2025/43ÖBl 2025, 139 - 145 Heft 4 v. 8.7.2025

Die Frage, welchen Erklärungswert der uneingeschränkte Vertrieb einer urheberrechtlich geschützten Fototapete hat, war bislang ungeklärt. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, ob das Anfertigen von Aufnahmen vor einer solchen Tapete und das anschließende Hochladen ins Internet aufgrund einer konkludenten Einwilligung als gerechtfertigt eingeordnet werden kann; er hat sich dabei auch mit der Judikatur des OGH befasst. Fototapeten stehen hier nur beispielhaft für die größere Frage, wie ein bei Alltagshandlungen auftretender Urheberrechtskonflikt interessengerecht zu lösen ist. Die Erhebung der "schlichten Einwilligung" zu einem allgemeinen Rechtsprinzip führt zum interessengerechten Ziel, lässt jedoch erhebliche Zweifel an der dogmatischen Vertretbarkeit und Praktikabilität dieses Lösungsansatzes aufkommen. Wie ist diese Thematik in das österr Urheber(vertrags)recht und den unionsrechtlichen Rahmen einzuordnen?

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