Künstliche Intelligenz hat Juristen über die letzten Jahre hauptsächlich unter dem Aspekt der Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Legal-Tech-Tools in Kanzleien oder Rechtsabteilungen beschäftigt. Spätestens mit dem Durchbruch von ChatGPT und der Allgegenwärtigkeit von generativer Künstlicher Intelligenz, die in der Lage ist, Werke verschiedenster Art menschenähnlich zu erschaffen, kam die Frage nach der Vereinbarkeit mit urheberrechtlichen (und anderen rechtlichen) Anforderungen hinzu.

