Das Einheitliche Patentgericht (UPC) ist seit 1. 6. 2023 für Verfahren zur Patentverletzung und Nichtigerklärung Europäischer Patente zuständig. Anhand von Veröffentlichungen des UPC und weiterer Datenbanken wurden die Fälle der ersten sechs Monate mit Schwerpunkt auf das Verhalten der Klagsparteien ausgewertet. Erste Beobachtungen hinsichtlich des Trends der Benutzung dieses neuen Gerichtssystems werden diskutiert.
Schlagwörter:

