A Rechtsbestand & Verletzungsnachweis im Maßnahmenverfahren
Art 62 Abs 4 EPGÜ; R 211.2 VerfO: Die ASt begehrt die Anordnung einstweiliger Unterlassungsmaßnahmen, da das Streitpatent von der AG unmittelbar und mittelbar verletzt werde; die AG wendet den mangelnden Rechtsbestand ein.

