vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wahre Größe

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2023/83ÖBl 2023, 267 - 271 Heft 6 v. 8.11.2023

§ 2 UWG

Auch Werbung mit dem primären Ziel, möglichst qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen, zählt zum "geschäftlichen Verkehr".

Die Behauptung, "Österreichs größtes privat geführtes Unternehmen" in bestimmten Wirtschaftsbereichen zu sein, enthält im Kern eine konkrete und nachprüfbare Tatsachenbehauptung, die als Werbebotschaft nur dann lauter wäre, wenn sie zuträfe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!