Gerade in unserem - zu komplexeren Verfahren neigenden - Rechtsbereich sind die an den Zivilprozessen und Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung des ÖPA-Beteiligten und insb die Rechtsvertreter daran gewohnt, alle Argumente auf tatsächlicher und rechtlicher Ebene schriftlich darzulegen.
Abstract aus ÖBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.