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Wer hat unerlaubt mitgeschnitten?

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2022/82ÖBl 2022, 277 - 281 Heft 6 v. 17.11.2022

Der Schutz des Redaktionsgeheimnisses tritt gegenüber einem materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch nur dann zurück, wenn für die Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse kein Erfordernis des Quellenschutzes überwiegt.

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