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Das Logo nach dem Ende der Lizenz

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2022/78ÖBl 2022, 259 - 261 Heft 6 v. 17.11.2022

Auch wenn ein starker Bezug zum Bundesland besteht, ist die Verwendung des Logos dieses Bundeslands irreführend, nachdem die Lizenzfrist abgelaufen ist. Auf die Größe des Logos auf den Verpackungen kommt es nicht an.

Nicht nur der Rechteinhaber, sondern auch Mitbewerber können gegen die Verwendung des Zeichens vorgehen.

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