Die Verwendung eines Lichtbilds ohne Zustimmung des Urhebers und der (darauf abgebildeten) Werknutzungsberechtigten zur Illustration unwahrer Tatsachenbehauptungen und ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Lichtbild selbst ist weder durch das (Bild-) Zitatrecht gem § 42f UrhG gedeckt, noch ist darin eine durch das Recht auf Meinungsfreiheit gem Art 10 EMRK gedeckte Parodie zu erblicken.
4 Ob 3/21a